Erbanspruch uneheliches Kind?
Ich wurde 1953 unehelich geboren. Mein Erzeuger zahlte bis zu meinem
18. Lebensjahr ca. 11.000 DM Unterhalt. 1980 beantragte ich einen
vorzeitigen Erbersatzanspruch. Ich bekam durch schlechte anwaltliche
Beratung 10.000 DM Abfindung. Habe leider keine Beurkundung vorliegen.
Mein Erzeuger ist verstorben und meine Frage : kann ich noch ein Pflichterbe
beanspruchen? Das Vermögen meines Erzeugers war nicht unerheblich!
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