Mieterhöhung Rechtens?
Hallo,
bin neu hier und benötige dringend Rat.
Ich bin in meiner Wohnung neu eingezogen am.1.2.09.Die Mieterhöhung kam schriftlich am 1.9.09.Die Begründung ist der aktuelle Mietspiegel an dem der Mietpreis angeglichen wird.Mietspiegel liegt bei.
Meine frage ist jetzt: Gilt nicht eine Jahressperrfrist?Demnach kann eine Mieterhöhung erst am 1.2.2010 erstellt werden die dann wiederum ab dem 1.5.2010 erst bezahlt werden muss.Ist das so richtig?Und wenn ja sollte ich den Vermieter darauf aufmerksam machen?
danke
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|