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Alt 16.06.2014, 09:48
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Pflichtteilsverzicht verbunden mit Zuwendung nach dem Tod des Letztversterbenden

Hallo,

sollten Sie Ihren Pflichtteil zu Lebzeiten der Oma einfordern, beträgt dieser 12,5%. Das Erbe ist damit abgegolten. Sie haben keinen erneuten Anspruch bei Versterben der Oma.

Sollte die Oma nun versterben, beträgt Ihr Erbanteil 25% (alles vorausgesetzt Ihr Vater und sein Bruder wurden als gleichwertige Nacherben eingesetzt).

Dieser prozentuale Anteil bezieht sich auf die vorhandene Erbmasse. Sollte sich das Vermögen aus welchen Gründen auch immer schmälern, können die Erben natürlich auch nur vom Rest bedient werden.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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