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Alt 16.06.2014, 17:15
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbanspruch uneheliches Kind?

Hallo,

scheinbar haben Sie nicht das verlinkte Thema gelesen, denn dort steht:
Zitat:
Hallo,

diese Regelung des Erbersatzanspruchs gab es durchaus. Sie wurde aber zum 01. Januar 1998 mit der Gleichstellung unehelicher Kinder gekippt.

So gilt das alte Erbrecht nur noch für nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden. Nach dem 01. Juli 1949 geborene Kinder werden nach dem heutigen Erbrecht gleichberechtigte Teilnehmer an der Erbmasse.
Da Sie nach 1949 geboren sind, sollten Sie also Ihre Ansprüche auf den Pflichtteil (im Idealfall mit Hilfe eines Anwaltes) geltend machen!


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