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Alt 24.09.2009, 10:55
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Mieterhöhung rechtens?

Sie haben richtig erkannt, dass dieses Mieterhöhungsverlangen zu früh erfolgte. Demnach ist Ihre Rechnung, die Sie aufgestellt haben, richtig.

Hier noch ein Link, der Ihre Ansicht unterstreicht:

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/...perrfrist.html
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