Entweder habe ich einen Denkfehler oder Sie
Wenn das Haus an einen der Söhne verkauft wird, dann verschwindet es aus der Erbmasse der Mutter, da es in das Vermögen des Käufers (Sohn Nr. 1) übergeht.
An die Stelle des Hauses tritt bei der Mutter dann das Barvermögen (Kaufbetrag abzgl. Tilgung). Dieses geht dann wieder in die Erbmasse ein und wird bei Tod der Mutter an alle drei Kinder (je nach Formulierung der Anteile im Testament) vererbt oder zu Lebzeiten an alle drei verschenkt.
Sohn Nr. 1 (Käufer) hat ja keinen finanziellen Vorteil durch den Kauf des Hauses zum üblichen Marktwert. Er zahlt ja soviel dafür, wie es ein nichtverwandter Dritter tun würde. Daher ist eine Auszahlung nur an die beiden anderen Söhne meiner Ansicht nach nicht berechtigt.
Vielleicht können wir ja nun klären, wer von uns beiden einen Denkfehler hat.
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach