Hallo,
es gilt: das letzte erstellte Testament ist gültig! Ob dies ein notarielles oder ein privates handschriftliches ist, ist dabei unerheblich.
Das notarielle Testament hat ja den Hintergrund, dass dieses im Sterbefall hinterlegt ist und möglicher Fälschung oder Erbstreitigkeiten vorbeugen soll.
Fazit: Wenn Sie ein Testament beim Notar hinterlegen, danach aber ein formgerechtes handschriftliches Testament erstellen, wird das notarielle Testament entkräftet.
Lesen Sie dazu bitte auch einmal hier:
Voteile und Nachteile von privatem und notariellem Testament - Erbrecht Ratgeber
Ich hoffe die Auskünfte helfen Ihnen weiter,
Erbrecht Einfach