Leider beantworten Sie mir nicht, ob es ein Testament gab. Daher noch einmal nach der gesetzlichen Erbfolge für den Fall des Versterben der Großmutter A:
Großmutter A verstirbt:
- Tochter B und C erben zu gleichen Teilen.
- An die Stelle der verstorbenen Tochter B treten die Enkel D und E.
An dieser Stelle ist ein möglicher Pflichtteilsergänzungsanspruch zu beachten wegen der Schenkung. Lesen Sie dazu bitte hier:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach