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Alt 05.08.2014, 13:31
Dt-schulte Dt-schulte ist offline
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Standard Teilweise Einbehaltung der Kaution

Hallo alle zusammen,

wie bereits in einem anderen Tread geschildert, haben wir eine recht eigenwillige Eigenbedarfskündigung bekommen.
Mittlerweile ist der Auszug durch, jetzt kommen die nächsten Probleme - die Auszahlung der Kaution.

Folgender Sachverhalt:

Es wurden bei Einzug 2 Monatsmieten Kaution bezahlt, in Summe waren es 2008, 800€.

Nach Auszug gab der Vermieter einen Teil der Kaution zurück und meinte, mit dem Rest hat er Mängel reparieren müssen sowie die Wohnung nochmal Putzen müssen. Die Summe gab es in Bar, ohne Quittung.

Seitens des Vermieters wurden keinerlei Mängel angezeigt, weder schriftlich noch mündlich. Es wurde auch keine Nachbesserung verlangt. Die Kaution wurde eigenmächtig gekürzt. Es gibt auch ein unterschriebenes Abnahmeprotokoll, dieses haben wir aber nur als Foto zugestellt bekommen. Daher schätze ich die Beweiskraft als sehr gering ein.

Auch meine Bitte, mir einen KTO Auszug des Kautionskonto zukommen zu lassen wird geflissentlich ignoriert.

Ich möchte das ganze nicht so hinnehmen und überlege nun, bevor ich zum RA renne, einen Brief aufzusetzten und meiner Bitte, der Auszahlung der restlichen Kaution und der Vorlage des KTO Auszuges etwas Nachdruck zu verleihen. Welche § Regeln das Anzeigen von Mängeln und welche Gerichtsurteile gibt es zur Vorlage des KTO Auszug?

Vielen Dank für die Unterstützung

mfg



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