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Alt 05.08.2014, 14:38
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Teilweise Einbehaltung der Kaution

Zitat:
Es gibt auch ein unterschriebenes Abnahmeprotokoll, dieses haben wir aber nur als Foto zugestellt bekommen.
Ein Protokoll macht nur dann Sinn, wenn es von Mieter und Vermieter unterschrieben wird und beide Parteien ein Exemplar davon erhalten.

Zitat:
er hat in der Wohnung halt noch Dinge reparieren müssen,
Das ist dann sein Vergnügen, denn zuerst muss der ausziehende Mieter die Möglichkeit haben, Schäden, die bei der Übergabe der Wohnung entdeckt wurden, zu beseitigen.

Zitat:
Die Summe gab es in Bar, ohne Quittung.
Sehr verdächtig, ohne Quittung geht nun mal überhaupt nicht. Da die Kaution vom übrigen Vermögen des Vermieters angelegt sein müsste, steht dem Mieter auch der Zinsertrag zu. Auch wenn es nur ein ganz kleiner Betrag ist.

Zitat:
und überlege nun, bevor ich zum RA renne,
Das sollten Sie unbedingt machen!
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