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Alt 02.09.2014, 14:58
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbschaftsteuer für Eltern vorstrecken?

Ich nehme jetzt mal an, dass Sie und Ihr Bruder die einzigen Erben erster Ordnung wären.

In diesem Fall wäre es das Einfachste, wenn Sie gemeinschaftlich mit Ihrem Bruder (wenn möglich) ein privates Darlehen an Ihren Vater geben. Da spätestens im Erbfall dann alles zu 50% an Sie und Ihren Burder geht, gleicht es sich aus.

Wenn Sie das Darlehen alleine geben, muss man vorher ein wenig hinterfragen.

Der Steuersatz bei Ihrem Vater bei Erbfall des Grundstücks dürfte vermutlich 15% bis 20% betragen, je nach Wert.

Es wäre somit auch sicherlich möglich das Darlehen im Testament abzusichern, ohne dass der Pflichtteil Ihres Bruders beschnitten wird. Dieser beträgt nämlich mindestens 25%.

Da es sich hier aber um einen Sachverhalt handelt, der die Möglichkeiten eines kostenlosen Forums übersteigt, kann ich nur empfehlen das ganze mit einem Fachanwalt zu besprechen, damit es nicht in die Hose geht und alle auf der sicheren Seite sind.

Vielleicht konnte ich ja dennoch einen Denkanstoß liefern und wünsche viel Erfolg.


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