AW: Erbschaftsteuer für Eltern vorstrecken?
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Regelung über das Testament wäre natürlich möglich. Ein anderer Gedanke wäre, das Darlehen als Grundschuld eintragen zu lassen. Würde das nicht auch den Wert des Grundstücks im Erbfall entsprechend mindern und der Rest könnte 50/50 geteilt werden?
Natürlich werde ich auch noch mit einem Anwalt sprechen, aber ich bin für Hinweise und Tipps vorab dankbar.
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