AW: Einbauten vom Vormieter
Hallo, da habe ich was überlesen. Ich dachte Sie sind die einziehende Partei.
Im Prinzip sind meine Ausführungen aber parallel anzuwenden. Ich sehe Sie nicht in der Pflicht die Küche zu entfernen. Sie wurde von Ihnen lediglich mitgemietet.
Sollte der neue Mieter eine andere Küche wünschen, so ist es sein Problem, wie oben beschrieben, Stichwort "Rückbaupflicht".
Wenden Sie sich schriftlich an den Vermieter und erkundigen Sie sich unter Fristsetzung, auf welche Gesetzes- oder Vertragsgrundlage er seine Forderung stützt. Erhalten Sie innerhalb der gesetzten Frist, z.B. 7 Tage, eine Antwort, würde ich den Gang zum Anwalt machen. Erhalten Sie keine Antwort, hat sich das Thema möglicherweise erledigt.
Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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