Kurz und knapp: Ihre Mutter darf mit dem Vermögen machen, was Sie möchte.
Problem: Sie darf das Testament nicht mehr ändern! Es handelt sich um ein Berliner Testament, welches nach Tod eines der Ehegatten rechtsgültig ist.
Wenn Ihr Vater noch keine drei Jahre verstorben ist, haben Sie auch die Möglichkeit Ihren Pflichtteil einzufordern. Lesen Sie sich dazu bitte hier ein:
Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch - Erbrecht Ratgeber
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach