Guten Tag Mietrecht Einfach,
wie Sie schon geschrieben haben ist diese Abrechnung für 19 Monate erstellt. Wie lautet der genaue Gesetztestext zur Ausschlussfrist? Darf die Abrechnung selbst nach 19 Monaten noch erstellt werden?
Die Nebenkostenabrechnung von einem Anwalt
prüfen lassen ist leider momentan nicht als Option für uns Verfügbar da wir uns nahezu mitten im Umzug befinden und die Mittel nicht vorhanden sind.
Gibt es sonst keinen User im Forum der noch seine Meinung dazu geben kann sodas man eventuell ein Lichtblick erhält?