Zitat:
Mindert diese Grundschuld meinen späteren Pflichtteil an meine Mutter?
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Im Fall, dass Sie vor Ihrer Mutter versterben?:
Ihre Mutter hat keinen Pflichtteilsanspruch. Da ja ein Enkel existiert und Sie das einzige Kind sind, nehme ich an, dass es sich dabei um Ihren Abkömmling handelt.
Da somit ein Erbe erster Ordnung existiert, haben Erben zweiter Ordnung (Ihre Mutter) keinerlei Ansprüche.
Falls Sie den Todesfall der Mutter und die Geltendmachung eines erneuten Pflichtteilsanspruches meinen:
Hier sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Oftmals werden Berliner Testamente so formuliert, dass die Geltendmachung eines Pflichtteils eine zukünftige Einforderung ausschließt. Hier kann ich nur eine professionelle Beratung empfehlen!
Erbrecht Einfach