Hallo, die Fristen werden hier geregelt:
§ 556 BGB - Vereinbarungen über Betriebskosten - Mietrecht
Die Frist auf die Sie sich scheinbar beziehen, hat jedoch nichts mit Ihrem Fall zu tun. Der Vermieter ist lediglich verpflichtet die Nebenkostenabrechnung innerhalb 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsfrist zuzustellen, um Nachforderungen geltend machen zu können. Das Problem bei Ihnen liegt eher im Abrechnungszeitraum, da dieser mehr als 12 Monate beträgt - und zwar 19 Monate.
Ich rechne Ihnen gerne vor: 01.03. bis 30.09.
1. März
2. April
3. Mai
4. Juni
5. Juli
6. August
7. September
zzgl. 12 Monate macht 19 Monate.
Mietrecht Einfach