Hallo nobby,
ich habe hier nochmal einen netten Artikel zur Mietbürgschaft:
Die Mietbürgschaft
Mir ist lediglich bekannt, dass der Bürge für maximal drei Monatsmieten aufkommen muss, sobald eine Kaution hinterlegt wurde. Suchen Sie einfach das Gespräch mit dem Vermieter und klären Sie die Fronten ab. Andernfalls rate ich, sollten Sie mit den Modalitäten nicht einverstanden sein, sich eine andere Wohnung für Ihre Tochter zu suchen.
Viel Erfolg, Mietrecht Einfach