Hallo Finnhorn,
leider habe ich mich mit dieser Thematik noch garnicht auseinandergesetzt, zumindest nicht mit dem Grund, warum hier eine Trennung vorgenommen wird.
Dies ist sicher auch eher eine Frage für einen Steuerberater oder Fachanwalt.
Ich habe auf die Schnelle zwei sehr ausführliche Texte gefunden (die Sie möglicherweise schon kennen, vielleicht aber auch nocht nicht), mit welchen Sie vielleicht ein wenig mehr Einblick in die Marterie erhalten:
Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer
Erbschaftsteuerreform | Bewertung von Betriebsvermögen und von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Google Abfrage:
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Viel Erfolg, Erbrecht Einfach