Hallo,
hier finden Sie nochmal einen allgemeinen Artikel zur Erfüllung des Vermächtnisses:
Vermächtnis erfüllen und einfordern - Erbrecht Ratgeber
Aus anderer Quelle geht hervor, dass die mit dem Vermächtnis beschwerten Erben auch die Kosten zu tragen haben.
Sollte die Immobilie bewohnt sein, ist dies meiner Ansicht nach die Angelegenheit des Vermächtnisnehmers, der nach Übertragung die rechte und Pflichten besitzt, z.B. Eigenbedarf anzumelden oder vermieterseitig den Mietvertrag zu erfüllen.
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