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Alt 14.10.2014, 17:43
Otti Otti ist offline
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Standard AW: Vermächtnis erfüllen - Zuständigkeiten und Kosten

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Zitat von Recht-Einfach Beitrag anzeigen
Hallo,

hier finden Sie nochmal einen allgemeinen Artikel zur Erfüllung des Vermächtnisses:
Vermächtnis erfüllen und einfordern - Erbrecht Ratgeber

Aus anderer Quelle geht hervor, dass die mit dem Vermächtnis beschwerten Erben auch die Kosten zu tragen haben.

Sollte die Immobilie bewohnt sein, ist dies meiner Ansicht nach die Angelegenheit des Vermächtnisnehmers, der nach Übertragung die rechte und Pflichten besitzt, z.B. Eigenbedarf anzumelden oder vermieterseitig den Mietvertrag zu erfüllen.


Erbrecht Einfach

vielen Dank für Ihre Antwort.
Danach haben die Erben die Kosten zu tragen obwohl der Vermächtnisnehmer nicht
auf die Mitwirkung der Erben angewiesen ist da er selbst für das Vermächtnis
unter Befreiung von Beschränkungen des § 181 BGB zum Testamentsvollstrecker
berufen ist und somit Übertragung in Grundbuch und Notar selbst veranlassen kann?

Zu Frage 2, wer die Räumung von Haus und Grundstück durchzuführen
und somit zu bezahlen hat ist mir noch nicht klar.
Dazu möchte ich ergänzen, daß die Immobilie nur vom Erblasser bewohnt war
und nun frei ist, aber noch mit dem ganzen alten Hausrat gefüllt ist.

Hat der Vermächtnisnehmer der Immobilie nun Anspruch auf ein geräumtes Haus?
Den Hausrat, ob verwertbar oder nicht, haben doch die Erben geerbt, oder nicht?
Können bzw. dürfen die Erben nun vom Hausrat entnehmen was sie wollen
und den Rest belassen
oder haben sie in jedem Falle ein geräumtes Haus und Grundstück zu übergeben?

Im letzten Fall stellt sich dann Frage 3
Können die Räumungskosten (evtl. in Eigenleistung erbracht) in der
Erbschaftsteuererklärung das Erbe mindernd geltend gemacht werden
und wo im Vordruck "Erbschaftsteuerklärung" wären diese einzutragen?

Dies dürfte doch nicht selten vorkommen, trotzdem kann ich keine Antwort finden.
Hoffentlich habe ich nocheinmal Glück und ein Kenner der Materie kann mir antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Otti
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