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Alt 21.10.2014, 18:13
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Untermieter

Zitat:
wollte ich jetzt schon mal wissen, ob eine Kündigung des Mietvertrages aus oben genanntem Grund rechtens wäre.
Das wäre kein Grund für eine Kündigung. Der Zuzug, bzw. der Aufenthalt auf Dauer der Lebensgefährtin, kann nicht untersagt werden. Die Erlaubnis dazu kann nicht verweigert werden:

Mietrecht: Fragen zum Lebensgefährten (in)
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