Zitat:
wollte ich jetzt schon mal wissen, ob eine Kündigung des Mietvertrages aus oben genanntem Grund rechtens wäre.
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Das wäre kein Grund für eine Kündigung. Der Zuzug, bzw. der Aufenthalt auf Dauer der Lebensgefährtin, kann nicht untersagt werden. Die Erlaubnis dazu kann nicht verweigert werden:
Mietrecht: Fragen zum Lebensgefährten (in)