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Alt 05.10.2009, 12:10
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Beteiligung vom Mieter an Dachreparaturarbeiten

Hallo rocko,

wichtig ist hierbei, was für Dacharbeiten ausgeführt wurden. Handelt es sich um eine reine Reparatur, dann ist nach meinem Verständnis keine Mieterhöhung zu rechtfertigen.

Sollte es sich jedoch um eine Sanierung des Daches handeln, inklusive Isolierung, etc. dann könnte dies als Modernisierungsmaßnahme ausgelegt werden, welche zu einer Umlage auf die Mieter berechtigt.

Hier solltest du vielleicht mal eine Kopie der Rechnung beim Vermieter einfordern und den Sachverhalt genauer prüfen.


Freundliche Grüße,


Mitrecht Einfach
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