Hallo coloredhorse.
Die Grundlage für eine fristlose Kündigung sehe ich wie du als gegeben. Allein der Mietrückstand würde meiner Meinung nach ausreichen, um zu kündigen, da keine Mietminderung angegeben und dem Vermieter gegenüber erklärt wurde. Auch eine Mängelliste liegt nicht vor, wenn ich alles richtig verstanden habe.
Hier noch einmal ein Artikel aus unserem Portal bzgl. Mietschulden:
Mietschulden
Nun ist dieser Fall sicher ein wenig anders zu beurteilen. Denn zum einen ist es nicht so leicht Mieter für ein Einfamilienhaus zu bekommen, darüberhinaus sollte der finanzielle Ausgleich aber auch ordnungsgemäß erfolgen.
Wenn das Gefühl besteht, dass sich das Mietverhältnis und die Zahlungsmoral der Mieter auch in Zukunft nicht ändert, würde ich zu einer Kündigung raten, ggf. unter Einhaltung der Frist von 3 Monaten und mich an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden, um die ausstehenden Mietbeträge einzufordern.
Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Mietrecht Einfach