Zitat:
Meine Frage nun, ist eine Mietminderung zulässig weil ich so viel heizen muss,
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Mit Sicherheit nicht, denn eine Mietminderung lässt sich nur bei einer Verschlechterung der Mietsache begründen. Hier hat der Mangel schon beim Einzug bestanden, also keine Minderung.