AW: Nur Teil eines Erbes annehmen möglich?
Hallo,
beim Erben heißt es "ganz oder garnicht". Somit ist die Möglichkeit ausgeschlossen nur einen Teil des Erbes anzunehmen.
Andernfalls könnte man sich ja auch die Rosinen rauspflücken und die Faulen im Töpfchen lassen. das funktioniert leider nicht.
Sollte der Erblasser noch nicht verstorben sein, sollten Sie mit Ihm ein Gespräch führen, was die Gestaltung des Testaments angeht. Hierbei könnten dann die zwei gewünschten Immobilien an Sie vererbt werden und die ungewünschte empfängt ein dritter Erbe, nur als Beispiel.
Ist der Erblasser jedoch bereits verstorben, muss ich wieder auf meine ersten Worte hinweisen: Ganz oder garnicht!
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
PS: Sie haben auch die Möglichkeit die ungewünschte Immobilie zu verschenken, zu stiften oder ähnliches!
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