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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Nur Teil eines Erbes annehmen möglich?
Hallo zusammen,
wenn ich drei Immobilien erbe und eine davon ist mit Altlasten belastet und muss in absehbarer Zeit teuer saniert werden (Umweltschutzbestimmungen), ist es dann möglich, für dieses Objekt das Erbe auszuschlagen und für die anderen beiden Immobilien das Erbe anzunehmen? Beziehungsweise welche Wege gibt es, um nicht völlig auf das Erbe verzichten zu müssen? Freue mich über Tipps. |
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#2
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AW: Nur Teil eines Erbes annehmen möglich?
Hallo,
beim Erben heißt es "ganz oder garnicht". Somit ist die Möglichkeit ausgeschlossen nur einen Teil des Erbes anzunehmen. Andernfalls könnte man sich ja auch die Rosinen rauspflücken und die Faulen im Töpfchen lassen. das funktioniert leider nicht. Sollte der Erblasser noch nicht verstorben sein, sollten Sie mit Ihm ein Gespräch führen, was die Gestaltung des Testaments angeht. Hierbei könnten dann die zwei gewünschten Immobilien an Sie vererbt werden und die ungewünschte empfängt ein dritter Erbe, nur als Beispiel. Ist der Erblasser jedoch bereits verstorben, muss ich wieder auf meine ersten Worte hinweisen: Ganz oder garnicht! Viel Erfolg, Erbrecht Einfach PS: Sie haben auch die Möglichkeit die ungewünschte Immobilie zu verschenken, zu stiften oder ähnliches!
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Stichworte |
erbe ausschlagen, erbteil, immobile |
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