Hallo, ich würde die Schenkungssteuer wie folgt berechnen:
Quelle:
Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge - Erbrecht Ratgeber
Verwandtschaftsgrad Tochter zu Mutter im Sinne des Erbrechts: Steuerklasse II (20%)
Von Ihnen geschätzter Wert:
100.000 EUR (inklusive Grundstück?)
Freibetrag bei Schenkung an Eltern: 20.000 EUR
Somit ergeben sich nach Ihrer Schätzung:
20% von 80.000 EUR an Schenkungsteuer
Da komme ich auf ca. 16.000 EUR plus Nebenkosten für eine Rückschreibung.
Erbrecht Einfach