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Alt 25.11.2014, 16:27
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Altbau - Lärmbelästigung und Trittschalldämmung

Zitat:
Ich will ja nicht uneinsichtig erscheinen,
Und warum sind Sie es dann? Noch einmal: Das nennt sich Lebensrisiko und gleichzeitig sollte es die Lebenserfahrung sagen, dass in Altbauten ohne stabile Betondecken Trittschall nicht zu vermeiden ist.

Wenn Sie dann noch den "Fehler" machen und einen Kündigungsausschluss vereinbaren, dann haben Sie doppelt Pech.

Sie sind aber nicht alleine mit ihrem Problem. An anderer Stelle wurde darüber sogar eine Gerichtsentscheidung herbei geführt:

Mietminderung: Unzulässig wegen knarrendem Dielenboden im Altbau

Lieber Regenmacher,

ein knarrender Dielenboden in einer Altbauwohnung rechtfertigt keine Mietminderung wegen fehlender Trittschalldämmung. Dies entschied das Amtsgericht Köpenick im Juli 2014.

Ein Mieter einer Altbauwohnung hatte die Miete wegen mehrerer Mängel gemindert. Er rügte ein nicht zu öffnendes Fenster im Badezimmer, Schimmelpilzbefall und eine mangelhafte Trittschalldämmung. Der Vermieter akzeptierte die Minderung nicht und klagte auf Zahlung der rückständigen Miete.

Teilweise mit Erfolg. Die Mangelrüge hinsichtlich der Trittschalldämmung war unter Berücksichtigung des Baualters und dem vom Vermieter daraus geschuldetem Baustandard nicht berechtigt (AG Köpenick, 23.05.14, Az. 7 C 127/14).

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift
Dr. Tobias Mahlstedt,
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
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