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Alt 29.11.2014, 18:17
sevenof66 sevenof66 ist offline
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Standard AW: Hausverbot in Wohngemeinschaft

Danke für die 1. schnelle Antwort
Was ist nun wenn dieser Gast doch in Gemeinschaftsräume im 1. und 2. Stock kommt ? Trotz ausgesprochenen Hausverbotes ? Muss das noch schriftlich formuliert werde, natürlich mit Begründung ?
(Störung des Hausfriedens in der Vergangenheit, 3 Bewohner (incl. mir) fühlen sich nicht sicher wenn er im Haus ist. Verunreinigung des Hauses in der Vergangenheit.)
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