Hallo, es handelt sich dabei um eine Schenkung!
die Auswirkungen vorzeitiger Schenkungen auf das Erbe können Sie hier nachlesen:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Der Grundsatz des Artikels: Schenkungen werden angerechnet, im Laufe der Zeit schmälert sich jedoch der prozentuale Anteil der Anrechnung (jährlich um 10% - max. 10 Jahre).
Lösung: Formulieren Sie den Wunsch des 100%igen Ausgleichs im Testament, bzw. weisen Sie den Erblasser darauf hin, eine solche Klausel in das Testament aufzunehmen.
Hierbei sollten Sie sich jedoch Unterstützung durch einen Fachmann suchen, z.B. den Notar, der das Testament verwaltet. Es wird in diesem Fall dann sicherlich auch wichtig werden die Schenkungen zu dokumentieren, damit im Todesfall ein sauberer Ausgleich erzielt werden kann!
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach