Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 08.01.2015, 18:55
sevenof66 sevenof66 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2014
Beiträge: 10
Standard AW: Untermieter in WG kündigen

Das mit dem Sonderkündigungsrecht nach § 573 BGB scheint mir nicht ganz so eindeutig zu sein, ich habe auch Urteile gefunden, bei denen Vermieter und mehrere Mieter sehr eng (in einer WG) gewohnt haben und das Gericht geurteilt hat, dass ein längeres Zusammenwohnen nicht zumutbar ist. In diesem Fall wurde sogar die Verlängerung der Kündigungsfrist um 3 Monate vom Gericht als nicht zumutbar erachtet.

Ich habe jetzt zunächst einmal ein Abmahnung mit insgesamt 15 Punkten von Pflichverletzungen verfasst und dem Mieter zukommen lassen. Die 15 Punkte sind nicht alle gleich schwer gewichtig und manche hätten sich auch zusammenfassen lassen können - dafür habe ich auch einige Punkte weggelassen. In der Vergangenheit gab es auch viele Gespräche über die Punkte und es hat sich nichts geändert. Die Überlegung war ob es gleich für eine ordentliche Kündigung reicht - nun also erst Abmahnung - dann eventuell Kündigung, bei weiteren schwerwiegenden Vergehen auch fristlos. Und wenn etwas neues schwerwiegendes dazu kommt werde ich gleich abmahnen und nicht mehr lange reden und zu schauen.
Mit Zitat antworten