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Alt 09.01.2015, 12:45
TantePuschel TantePuschel ist offline
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Registriert seit: 09.01.2015
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Standard Schönheitsreparatur erforderlich trotz Nachmieter?

Ich habe knapp 2 Jahre in einer Mietwohnung verbracht.
Die Vermieter waren Privatleute , die die Wohnung komplett(28m²) weiss streichen liessen,
da der Vormieter starker Raucher war und die Wände angeblich schon braun gewesen sein sollen....
Nun bin ich ausgezogen , habe einige Stellen an den Wänden ausgebessert (z.B. Löcher abgedichtet und mit weisser Farbe darüber gestrichen).
Ansonsten waren keinerlei Gebrauchsspuren in der Wohnung , da sie als Zweitwohnung äusserst wenig bewohnt wurde.
Am Tag der Wohnungsübergabe ( Termin mit Vermieter, Makler und neuer Mieterin) verlangt die Vermieterin von mir eine komplette Streichung der Wohnung in weiss.
Da ich berufstätig bin , bot ich ihr an , dies eine Woche später zu erledigen.
Das lehnte sie ab , denn die neue Mieterin wolle am darauffolgenden Tag einziehen.
Der Witz ist , wie die Maklerin durchblicken liess.....die Nachmieterin störte sich nicht an den "Stellen" an den Wänden .
Doch die Vermieterin besteht darauf , einen Maler zu kontaktieren um einen Kostenvoranschlag einzuholen um mir dann die Kosten von der Mietkaution abzuziehen.
Ihre Begründung , sie hätte die Wohnung vor meinem Umzug weisseln lassen.....
egal , ob es die Nachmieterin stört oder nicht , die ja nun auch am Tag darauf eingezogen ist.....
Ist das tatsächlich rechtens ?
Ich habe im Internet vergeblich nach einer befriedigenden Antwort gesucht , vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.....



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