AW: Schönheitsreparatur erforderlich ? Trotz Nachmieter ??
1. Was ist im Mietvertrag vereinbart, das ist der Dreh- und Angelpunkt.
2. Erfahrungsgemäß ist nach solch einer kurzen Mietzeit noch kein Renovierungsbedarf.
3. Da hier die Wohnung in diesem Zustand weiter vermietet wurde, versucht die Vermieterin "Kohle" zu machen.
4. Die Kaution muss erst nach reiflicher Überlegung der Vermieterin zurück gegeben werden. Diese Überlegungsfrist kann bis zu 6 Monate dauern. Da die Abrechnung der Betriebskosten noch aussteht, darf die VM dafür einen angemessenen Betrag einbehalten.
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