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Alt 19.01.2015, 16:09
Flyingangel Flyingangel ist offline
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Böse Erhebliche Mängel bei Wohnungsbesichtigung

Hallo, ich bin kurz vorm durch drehen.Kann Nachts schon gar nicht mehr richtig schlafen. Vielleicht weiß ja einer von euch Rat.

Folgendes: Ein Freund und ich haben uns eine Wohnung angeschaut bei einem Privatvermieter.Also es ist ein 2 familienhaus.Er wohnt oben und wir würden unten einziehen.Am Anfang war er auch noch sehr nett und ist mit uns auch im schnell Durchgang durch die Wohnung.Das Bad wird komplett neu gemacht,aber der Rest der Wohnung ist unrenoviert mit vielen Löchern und Nägeln übersät.Am Ende des Flures ist eine Nische die extreme Wasserschäden auf weist. Vermieter sagte das er sich darum kümmern wird.Desweiteren sind uns bei alleinigen betreten noch mehr Mängel aufgefallen.

Da hatten wir aber schon den Mietvertrag unterschrieben. Danach hatte ich mir nochmal den Mietvertrag durch gelesen wegen §6 Zustand der Mieträume.

Da steht jetzt folgendes: Zu Beginn des Mietverhältnisses bekannte Mängel an der Mietsache werden vom Mieter als vertragsgemäß anerkannt.Eine Verschuldungsunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.

Jetzt meine Frage. Kann ich trotzdem noch die Mängel melden? Muss ich die beim Auszug selbst entfernen oder erneuern? Da ich den Mietvertrag nicht widerrufen kann und der Vermieter sich weigert ihn gemeinsam zu widerrufen muß ich die Wohnung ja erstmal beziehen. Möchte da aber schnell wieder raus. Denn die Mängel die noch auftreten könnten wie z.b. bei der Erneuerung des Bades oder der Erneuerung des Fliesenspiegels in der Küche kann man ja nicht vorraus sehen. Mein Kopf hört gar nicht mehr auf zu rattern.

Danke im voraus



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