1. Die Anmietung einer neuen Wohnung ist eine wichtige Angelegenheit. Das kann man nicht in einem schnellen Durchgang erledigen. Der Vermieter, der bei der Besichtigung aufs Tempo drückt, hat oft etwas zu verbergen.
2. Die jetzt nachträglich festgestellten Mängel sollte man unbedingt in Wort und Bild dokumentieren, damit man Beweise hat für den Fall, dass der vermieter bei Auszug unter Amnesie leidet.
3. Wenn ein üblicher unbefristeter Miertvertrag abgeschlossen wurde, dann kann man den schon jetzt zum 30.04.2015 kündigen.
4. Ihr solltet auch wissen, dass euch der Vermieter jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann, wenn ihm was an euch nicht gefällt. Lest bitte dazu den
§ 573 a BGB
Wohnung im Zweifamilienhaus: Kündigungsrecht und Kündigungsfrist