AW: Erhebliche Mängel bei Wohnungsbesichtigung
Wenn Sie jetzt kündigen, ist es fristgerecht zum 30.04.15. Die Kündigung sollten Sie per Einwurfeinschreiben verschicken oder persönlich übergeben, bzw. mit Zeugen in den Briefkasten werfen.
Einwurfeinschreiben deshalb, weil andere Formen des Einschreibens vom Vermieter nicht angenommen werden, bzw. nicht abgeholt werden könnten.
Wenn Sie den Ist-Zustand der Wohnung dokumentieren wollen, sollten Sie das gemeinsam mit einem Zeugen machen. Fotos und Zustandsbericht reichen aus, eine Kopie davon muss der VM nicht bekommen, er kann sich ja sein "Werk" jederzeit ansehen.
Viel Glück bei ihrem Vorhaben, dass aber zu 99,9999% nur einen "Sieger" kennt, Sie als Mieter.
|