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Alt 21.01.2015, 19:27
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Erhebliche Mängel bei Wohnungsbesichtigung

Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn Sie die Wohnung zum 01.05. angemietet haben, dann haben Sie doch keinen Cent Miete zu bezahlen, weil die Wohnung bereits wieder zum 30.04. gekündigt wurde.

Das ist doch die einfachste Sache der Welt, Sie müssen nur kündigen und sind die Wohnung wieder los, bevor Sie sie bezogen haben.

Und noch einmal:

Zitat:
Tja, so einfach ist das leider nicht. Wenn ich jetzt diesen neuen Mietsvertrag kündige dann muss ich 3 Monate lang für 2 Wohnungen aufkommen.
Das ist Quatsch und hat mit dem, was Sie bisher geschrieben haben, keinen Bezug.
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