Hallo,
das Stichwort hier lautet:
"Auskunftspflicht des Erben"!
Bitte lesen Sie hier:
Höhe des Erbes und Wert des Nachlasses ermitteln - Erbrecht Ratgeber >
und
§ 2314 BGB Auskunftspflicht des Erben - Erbrecht >
Hierbei ist zu beachten, dass "realistische Fristen" zur Bearbeitung gesetzt werden. Sollten Sie dies getan haben, kann ich nur empfehlen selbst einen rechtlichen Beistand aufzusuchen, der Sie und Ihre Interessen gegenüber der anderen Partei mit Nachdruck vertritt und Ihr Recht im schlimmsten Fall erstreitet!
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach