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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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#1
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Pflichtteil: Keine Auskunft trotz Fristsetzung
Hallo,
Erbfall ist eingetreten in 09/2014, ich wurde durch 2. Testament hinterhältigst enterbt. Auskunft vom Erben über Erbmasse wurde angefordert; keine Info. Dieser mittlerweile vertreten durch Anwalt. Anwalt erklärt bezüglich Pflichtteilshöhe, dass man noch auf Infos warten müsse und man sich unaufgefordert mit mir in Verbindung setzen würde. Habe jetzt Frist zur Erstellung Nachlassinventar und Nachfrist gesetzt. In Nachfrist gleichzeitig Auszahlung Pflichtteil angemahnt. Keine Reaktion vom gegnerischen Anwalt, beide Fristen fruchtlos abgelaufen. Frage: Befindet sich die Gegenseite im Verzug in Punkto Auskunfts(pflicht)? Habe ich als Privatperson und Pflichtteilsberechtigter ein Anrecht auf Nachlassverzeichnis (nur Geldvermögen und Hausrat, beides dem Erben bekannt, da letzteres durch ihn verwertet...) Vielen Dank. |
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#2
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AW: Pflichtteil: Keine Auskunft trotz Fristsetzung
Hallo,
das Stichwort hier lautet: "Auskunftspflicht des Erben"! Bitte lesen Sie hier: Höhe des Erbes und Wert des Nachlasses ermitteln - Erbrecht Ratgeber > und § 2314 BGB Auskunftspflicht des Erben - Erbrecht > Hierbei ist zu beachten, dass "realistische Fristen" zur Bearbeitung gesetzt werden. Sollten Sie dies getan haben, kann ich nur empfehlen selbst einen rechtlichen Beistand aufzusuchen, der Sie und Ihre Interessen gegenüber der anderen Partei mit Nachdruck vertritt und Ihr Recht im schlimmsten Fall erstreitet! Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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#3
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AW: Pflichtteil: Keine Auskunft trotz Fristsetzung
Zitat:
vorerst danke für die beiden Links. Was sind "realistische Fristen" konkret an meinem Beispiel der a) Erstellung des Nachlassverzeichnisses (2 Bankkonten, Hausrat; beides bekannt) sowie b) der Auszahlung des Pflichtteils? Letzteres ist doch m. E. mt Erbfall/ Todesfall sofort fällig oder irre ich hier? Vorab vielen Dank. |
#4
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AW: Pflichtteil: Keine Auskunft trotz Fristsetzung
Eine realistische Frist ist für mich (auch in Anbetracht der Trauerbewältigung) je nach Umfang 14 Tage oder einen Monat.
Die Auszahlung des Pflichtteils ist nicht "sofort" fällig. Es müssen gewisse Abläufe bedacht werden: - Todesfall - Testamentsauffindung - wurde ein Testamentsvollstrecker benannt - Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht - existiert ein Erbe, der den Pflichtteil schuldet? - schuldet eine Erbengemeinschaft den Pflichtteil? - und so weiter, je nach persönlichen Umständen Ich rate nochmals zu einem rechtlichen Beistand, der Sie in der Angelegenheit umfangreich aufklärt! Die Gegenseite hat sich vermutlich auch nicht umsonst einen Anwalt genommen. Viel Erfolg weiterhin, Erbrecht Einfach
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#5
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AW: Pflichtteil: Keine Auskunft trotz Fristsetzung
Hallo,
dann war ich mit meiner Frist und anschließender Nachfrist mehr als großzügig. Letztgenannte ist auch schon wieder eine Woche her. Muss dann wohl leider doch einen Anwalt einschalten, hätte es gerne vermieden... Vielen Dank für die Rückmeldung und noch einen schönen Tag :-) |
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Stichworte |
enterben, frist, nachlassverzeichnis, pflichtteil, testament |
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