Eine realistische Frist ist für mich (auch in Anbetracht der Trauerbewältigung) je nach Umfang 14 Tage oder einen Monat.
Die Auszahlung des Pflichtteils ist nicht "sofort" fällig. Es müssen gewisse Abläufe bedacht werden:
- Todesfall
- Testamentsauffindung
- wurde ein
Testamentsvollstrecker benannt
-
Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht
- existiert
ein Erbe, der den Pflichtteil schuldet?
- schuldet eine
Erbengemeinschaft den Pflichtteil?
- und so weiter, je nach persönlichen Umständen
Ich rate nochmals zu einem rechtlichen Beistand, der Sie in der Angelegenheit umfangreich aufklärt! Die Gegenseite hat sich vermutlich auch nicht umsonst einen Anwalt genommen.
Viel Erfolg weiterhin, Erbrecht Einfach