Hallo Barny,
hier finden Sie einen interesseanten Artikel zum Thema Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter:
Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter - Mietrecht - Ratgeber Recht
Dem ist auch zu entnehmen, dass Besichtigungen an Samstagen und Sonntagen Ihre Zustimmung benötigen. Des Weiteren sind die Terminabsprachen bei Wohnungsbesichtigungen für Nachmieter 4 Tage vorher zu treffen, angenommen beide Mieter sind berufstätig.
Es ist aber auch zu beachten, dass Sie in der Pflicht sind, Besichitigungstermine zu ermöglichen, vornehmlich unter der Woche.
Eine Verzögerung Ihrerseits kann ich dennoch nicht erkennen. Somit würde ich die Kosten für den Rechtsanwalt auch nicht tragen. Schließlich haben Sie den letzten Termin (Freitag) nicht platzen lassen und Termine am Wochenende bedürfen der Zustimmung.
Teilen Sie Ihrem Vermieter mit, dass Sie gerne unter der Woche bereit sind Wohnungsbesichtigungen zu ermöglichen (z.B. ab 17 Uhr) und dem Rechtsanwalt, dass sie die Kosten nicht übernehmen werden.
Viel Erfolg,
Mietrecht Einfach