Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 28.02.2015, 12:18
Ruebezahl1 Ruebezahl1 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.02.2015
Beiträge: 1
Standard Zweifelhafte Aussage zu Geburtsurkunden des Nachlassgerichts

Ein Hallo an die Experten

Nach dem Tot unserer Mutter vor 2 Jahren schlugen alle ihre Kinder das Erbe aus. Jetzt ist unser Vater verstorben und wieder verzichteten alle Kinder auf das Erbe. Beachtet hatten wir auch die nachfolgende Erbfolge, dh. die Kinder der Kinder schlugen aus usw.

Nun lebte ein Enkel, nennen wir ihn A, schon lange nicht mehr bei seiner leiblichen Mutter sonder bei unseren Eltern. Das war mitunter auch der Grund des Zerwürfnisses aller Kinder mit unseren Eltern.
Enkel A lehnte das Erbe nicht ab, was wir erst im Nachhinein erfuhren.

Zu erben gab es ein sehr baufälliges Haus in einer ländlichen Gegend und ausstehende Anschlussgebühren für Abwasser. Jetzt kam Enkel A auf alle Kinder zu und wollte von allen die Geburtsurkunde, sonst könne er das Erbe nicht antreten.

Diese Aussage hätte er vom Nachlassgericht bekommen. Ebenso meinte Enkel A wenn er die Geburtsurkunden nicht bekäme, müssten alle Kinder für die Anschlussgebühren, trotz Ausschlagung, aufkommen. Diese Aussage käme ebenfalls vom Nachlassgericht.

Meine Frage.
Was will der Enkel A mit den Geburtsurkunden, oder ist die Aussage des Nachlassgerichtes korrekt. Können wir zur Zahlung der Anschlussgebühren gezwungen werden trotz der Ausschlagung des Erbes (ist ja immerhin was Staatsrechtliches).

Die Beerdigung haben alle seine Kinder übernommen trotz teilweise im Hartz 4 Bezug.
Enkel A beteiligte sich nicht, trotz des jahrelangen opulenten Nutznießens.

MfG



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen