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Zweifelhafte Aussage zu Geburtsurkunden des Nachlassgerichts

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 28.02.2015, 12:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.02.2015
Beiträge: 1
Standard Zweifelhafte Aussage zu Geburtsurkunden des Nachlassgerichts

Ein Hallo an die Experten

Nach dem Tot unserer Mutter vor 2 Jahren schlugen alle ihre Kinder das Erbe aus. Jetzt ist unser Vater verstorben und wieder verzichteten alle Kinder auf das Erbe. Beachtet hatten wir auch die nachfolgende Erbfolge, dh. die Kinder der Kinder schlugen aus usw.

Nun lebte ein Enkel, nennen wir ihn A, schon lange nicht mehr bei seiner leiblichen Mutter sonder bei unseren Eltern. Das war mitunter auch der Grund des Zerwürfnisses aller Kinder mit unseren Eltern.
Enkel A lehnte das Erbe nicht ab, was wir erst im Nachhinein erfuhren.

Zu erben gab es ein sehr baufälliges Haus in einer ländlichen Gegend und ausstehende Anschlussgebühren für Abwasser. Jetzt kam Enkel A auf alle Kinder zu und wollte von allen die Geburtsurkunde, sonst könne er das Erbe nicht antreten.

Diese Aussage hätte er vom Nachlassgericht bekommen. Ebenso meinte Enkel A wenn er die Geburtsurkunden nicht bekäme, müssten alle Kinder für die Anschlussgebühren, trotz Ausschlagung, aufkommen. Diese Aussage käme ebenfalls vom Nachlassgericht.

Meine Frage.
Was will der Enkel A mit den Geburtsurkunden, oder ist die Aussage des Nachlassgerichtes korrekt. Können wir zur Zahlung der Anschlussgebühren gezwungen werden trotz der Ausschlagung des Erbes (ist ja immerhin was Staatsrechtliches).

Die Beerdigung haben alle seine Kinder übernommen trotz teilweise im Hartz 4 Bezug.
Enkel A beteiligte sich nicht, trotz des jahrelangen opulenten Nutznießens.

MfG



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  #2  
Alt 02.03.2015, 16:56
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Zweifelhafte Aussage zu Geburtsurkunden des Nachlassgerichts

Hallo,

ich sehe eigentlich keine Verpflichtung, wenn Sie das Erbe ausgeschlagen haben.
Darüberhinaus ist Enkel A vermutlich (rein rechtlich) auch garnicht vertretungsberechtigt.

Machen Sie bitte folgendes: Lassen Sie sich von A das zuständige Nachlassgericht und den Mitarbeiter nennen. Halten Sie mit dem Mitarbeiter Rücksprache bzgl. der Richtigkeit der Aussagen und der weiteren notwendigen Veranlassung.

Dies sollte Licht ins Dunkel bringen.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
erbe ausschlagen, geburtsurkunde, nachlassgericht


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