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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Mündliche Aussage des Vermieters verwertbar?
Hallo.
Ich habe eine Frage, wie ich mich verhalten soll. Mieter A erhält von Vermieter B die mündliche Aussage, dass er in ca einem 1/2 Jahr ausziehen soll, da das Haus, indem sich die Mietwohnung von A befindet, verkauft werden soll. Vermieter B versichert Mieter A in Gegenwart von Makler C, dass eine Entrümpelung sowie ein Renovierung der Wohnung komplett übernommen wird. (Da es sich sozusagen um einen Auszug im Zwangskontext handelt) Mieter A sucht sich eine neue Wohnung und unterschreibt dort einen Mietvertrag im Vertrauen auf die alte Aussage von Vermieter B. Mieter A teilt Vermieter B mit, dass er in 3 Monaten umziehen wird. Vermieter B teilt kurze Zeit später Mieter A mit, dass die Käufer des Hauses abgesprungen sind und somit ein Auszug keine mehr Pflicht sei. Daher würden auch keine Kosten für Entrümpelung/Renovierung übernommen. Mieter A hat aber bereits einen neuen Mietvertrag unterschrieben. Was ist zu tun? Gilt Makler B als Zeuge für eine mündliche Aussage? Lg Benny |
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#2
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AW: Mündliche Aussage des Vermieters verwertbar??
Klar, dass man Verträge und Vereinbarungen auch mündlich abschließen kann. Hier dürfte es aber an der Beweisbarkeit hapern, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Makler in die Hand beißt, die ihn füttert.
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#3
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AW: Mündliche Aussage des Vermieters verwertbar??
Das vermute ich auch. Andererseits hat Mieter A, bevor er den neuen Mietvertrag unterschrieben hat, sich bei eben jenem Maklerbüro ( in dem Falle vertreten durch eine andere Mitarbeiterin) bereits Wohnungen zeigen lassen und dies nur aufgrund eben jener mündlichen Aussage. Also wäre diese Mitarbeiterin zumindest indirekt involviert.
Lg |
#4
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AW: Mündliche Aussage des Vermieters verwertbar?
Hallo,
ich habe bezüglich einer mündlichen Zusage auch eine Frage. Mein Vermieter hat mir bei meinem Einzug vor 7 Jahren die Gartennutzung für einen bestimmten Teil des Gartens zugesagt. Jedem Mieter wurde ein Teilstück zugesagt. Das hat auch alles wunderbar funktioniert bis gestern. Mir wurde die Nutzung des mir zu gesprochenen Teils ohne Begründung und aus mir unerklärlichen Gründen entzogen. Ich habe dort weder lautstark und störend gefeiert noch Unordnung oder Chaos veranstaltet. Ich habe aber die Vermutung, dass das ein Racheakt der Mutter meines Vermieters ist, die das Grundstück nebenan bewohnt und versucht aus unerklärlichen Gründen, mir das Leben zu Hölle zu machen. Kann ich mich auf die mündlich gemacht Zusage berufen, die den anderen Mietern auch gemacht wurde und das auch bezeugen würden? Denen ist die Nutzung nicht entzogen worden! |
#5
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AW: Mündliche Aussage des Vermieters verwertbar?
Hallo Gabi 1704,
bitte eröffnen Sie einen eigenen Thread. |
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Stichworte |
auszug, kostenübernahme, kündigung, mündliche absprache |
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