AW: Zweifelhafte Aussage zu Geburtsurkunden des Nachlassgerichts
Hallo,
ich sehe eigentlich keine Verpflichtung, wenn Sie das Erbe ausgeschlagen haben.
Darüberhinaus ist Enkel A vermutlich (rein rechtlich) auch garnicht vertretungsberechtigt.
Machen Sie bitte folgendes: Lassen Sie sich von A das zuständige Nachlassgericht und den Mitarbeiter nennen. Halten Sie mit dem Mitarbeiter Rücksprache bzgl. der Richtigkeit der Aussagen und der weiteren notwendigen Veranlassung.
Dies sollte Licht ins Dunkel bringen.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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