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Alt 02.03.2015, 19:31
Ostalbfreund Ostalbfreund ist offline
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Standard AW: Erblasser Darlehnsrückzahlung

vielen Dank für Ihre Information.

Nach durchsicht des Testaments steht nicht von einer Aufrechnung oder Verrechnung.
jedoch steht im Testament wörtlich : Es ist mein ausdrücklicher Wunsch, dass mein Sohn XXXX geb. XXXX nicht mein Erbe wird.
Nun habe ich aber in seinen Unterlagen auch noch ein Bausparvertrag gefunden mit einem Guthaben. Damals wo er seinem Sohn das Darlehen gegeben hat, hater auch als Bezugberechtigten im Bausparvertrag verfügt.
Kann ich als Alleinerbe und Generalbevollmächtigter über den Tod hinaus die Ermächtigung wiederrufen, da das Guthaben ja für die Tilgung des Darlehens vorgesehen hatte.
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