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Erblasser Darlehnsrückzahlung

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 22.02.2015, 17:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2015
Beiträge: 2
Standard Erblasser Darlehnsrückzahlung

Der Erblasser hat sein Sohn nur den Pflichtteil zukommen lassen, da dieser dem Erblasser noch ein Darlehen in Höhe v. 75.000 € plus Zinsen ( ca. 90.000 € ) zurück erstatten muß.
Wie wird die Darlehensverpflichtung bei der Pflichteilsumme angerechnet.
z.B Erbmasse ca 85.000€ ?
Es gibt nur eine Person die lt. Testament Alleinerbe ist. (jedoch kein Verwandter)



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  #2  
Alt 02.03.2015, 17:01
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erblasser Darlehnsrückzahlung

Wie lautet denn die Formulierung im Testament? Wird hier etwas von einer Aufrechnung oder Verrechnung gesagt?

Der Regelfall ist so: Der Alleinerbe erbt nicht nur die Verbindlichkeiten des Erblassers, sondern auch seine Forderungen. So gesegehen schulden Sie Ihr Darlehen nun dem Alleinerben.

Lesen Sie dazu auch einmal hier:
Rückzahlung Privatdarlehen/Tod Darlehensgeber - frag-einen-anwalt.de


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  #3  
Alt 02.03.2015, 19:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2015
Beiträge: 2
Standard AW: Erblasser Darlehnsrückzahlung

vielen Dank für Ihre Information.

Nach durchsicht des Testaments steht nicht von einer Aufrechnung oder Verrechnung.
jedoch steht im Testament wörtlich : Es ist mein ausdrücklicher Wunsch, dass mein Sohn XXXX geb. XXXX nicht mein Erbe wird.
Nun habe ich aber in seinen Unterlagen auch noch ein Bausparvertrag gefunden mit einem Guthaben. Damals wo er seinem Sohn das Darlehen gegeben hat, hater auch als Bezugberechtigten im Bausparvertrag verfügt.
Kann ich als Alleinerbe und Generalbevollmächtigter über den Tod hinaus die Ermächtigung wiederrufen, da das Guthaben ja für die Tilgung des Darlehens vorgesehen hatte.
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  #4  
Alt 03.03.2015, 08:59
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erblasser Darlehnsrückzahlung

Die Formulierung im Testament (Enterbung) löst automatisch den Pflichtteilsanspruch aus.

Ihre Formulierung zum Thema Bausparvertrag verstehe ich leider nicht. Ist der Sohn bezugsberechtigt? Wenn ja, ist diese Formulierung meiner Ansicht nach nicht mehr zu ändern. Das hätte vor dem Tod des Erblassers passieren müssen. Es ist ja auch nicht möglich, dass ein Erbe im Nachhinein das Testament ändert, nur weil es ihm nicht gefällt oder er denkt, dass der Erblasser eine Änderung versäumt hat.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte
alleinerbe, darlehen, testament


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