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Alt 03.03.2015, 08:59
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erblasser Darlehnsrückzahlung

Die Formulierung im Testament (Enterbung) löst automatisch den Pflichtteilsanspruch aus.

Ihre Formulierung zum Thema Bausparvertrag verstehe ich leider nicht. Ist der Sohn bezugsberechtigt? Wenn ja, ist diese Formulierung meiner Ansicht nach nicht mehr zu ändern. Das hätte vor dem Tod des Erblassers passieren müssen. Es ist ja auch nicht möglich, dass ein Erbe im Nachhinein das Testament ändert, nur weil es ihm nicht gefällt oder er denkt, dass der Erblasser eine Änderung versäumt hat.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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