Hallo,
ein kostenloses Forum kann in Ihrem Fall leider nicht viel tun, wenn selbst ein Anwalt gescheitert ist. Tut mir leid.
Aber einen Hinweis kann ich Ihnen noch geben, bzgl. der Verjährung des Pflichtteils:
Der Anspruch verjährt nicht automatisch nach 3 Jahren. Die Frage, die hier für Sie wichtig ist, ist wann die Verjährungsfrist beginnt zu laufen:
Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber
Diese beginnt nämlich erst mit Kenntnis vom Erbfall und ggf. dem zusätzlichen Wissen enterbt worden zu sein. Möglicherweise ist das der Stein, der Ihnen im Weg steht.
vielleicht sollten sie noch einmal Ihren oder ggf. auch ein zweiten Anwalt konsultieren. Vielleicht kann das weiterhelfen.
Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach